Title Image

Kosten und Gebühren

Die in unserer Praxis erbrachten ärztlich-medizinischen Leistungen erfolgen privatärztlich und werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Fassung vom 9. Februar 1996 abgerechnet.

Diese Leistungen stehen allen Menschen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten, egal ob Privat-, GKV-versichert oder selbstzahlend, zur Verfügung. Über anfallende Kosten informieren wir gerne vorab.

Ärztliche Leistungen, die in der aktuell gültigen GOÄ aus dem Jahre 1996 nicht aufgeführt sind, werden, insbesondere bei naturheilkundlichen Behandlungsmethoden, nach § 6 GOÄ analog berechnet.

Der Abrechnungsfaktor hängt von den Besonderheiten des Krankheitsbildes und den erforderlichen Maßnahmen ab. Ohne Hinzukommen besonderer Umstände wird der Abrechnungsfaktor 2,3 vereinbart, bei höherem Aufwand, wie beispielsweise über den Standardfall hinausgehendem Materialaufwand, Zeitbedarf oder besonderer Komplexität, wird der Abrechnungsfaktor auf 3,5 angehoben, in ganz besonders ausgeprägten Ausnahmefällen auch bis auf Faktor 5 (zum Beispiel einer außergewöhnlich langen Behandlungsdauer – mehr als eine Stunde und länger-, zeitaufwändige Durchsicht, Bewertung und Erläuterung diagnostisch-therapeutischer Abläufe oder auswärtiger Befunde). Für medizinisch-technische Leistungen wird nach § 5 GOÄ im Normalfall für die Privatbehandlung der 1,8-fache Satz vereinbart.

Die Honorarforderungen von Herrn Dr. med. Gregor Dornschneider werden an die Privatärztliche Verrechnungsstelle Kurpfalz GmbH (PVS) zum Einzug abgetreten. Hierzu werden alle zur Rechnungsstellung notwendigen Daten an die PVS weitergeleitet. Für evtl. Laborleistungen durch ein Fremdlabor wird die Rechnung direkt von diesem Labor an den Patienten zugestellt.

Falls Ihnen als Selbstzahlende(r) oder GKV-Versicherte(r) evtl. finanzielle Belastungen momentan zu hoch sind, sprechen Sie uns bitte persönlich an  – wir werden Wege finden. Geld darf kein Hinderungsgrund sein für  Menschen wie Sie, die unsere Hilfe und Behandlung suchen.

Die Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung und/oder Zusatzversicherung liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Patientin/des Patienten. Für die Kostenübernahme durch die jeweilige Versicherung wird vom Arzt keine Haftung übernommen; liegt eine Unterversicherung vor, ist die Differenz zum Rechnungsbetrag grundsätzlich als persönlicher Eigenanteil akzeptiert.

In unserer Praxis befassen wir uns v.a. mit speziell für Ihre Gesundheit wegweisenden und zielführenden Parametern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die medizinisch begründete Notwendigkeit zur Erbringung dieser Leistungen, ebenso wie Analog-Bewertungen, bundesweit von einigen Versicherungen und Beihilfestellen immer  wieder in Frage gestellt und gelegentlich die dafür erstellte Honorarforderung nicht oder nicht vollständig erstattet wird.

Dies gilt insbesondere auch für Laborbestimmungen essentieller, das heißt lebensnotwendiger,  und somit für die Gesundheit entscheidender Stoffe, die detaillierte Befundung sämtlicher Ergebnisse und vielfach auch für die Leistungserstattung ausführlicher Anamnesen (GOÄ Ziff. A30, A31, A34, GOÄ Ziff. 75 etc.) und Diagnose-Maßnahmen.

Ärztliche Gespräche werden derzeit mit einem Kostensatz zwischen 75,00 € (bis 30 min) und 185,00 € (60 min und mehr) nach GOÄ abgerechnet.

Termine, die Sie nicht in Anspruch nehmen, bitten wir, bis spätestens 48 Stunden vorher telefonisch abzusagen (06221-383898). Andere Termin-suchende Patient(inn)en werden es Ihnen danken.

Für Fragen zur Rechnungserstellung oder bei gebührenrechtlichen Fragen stehen Ihnen neben der Privaten Verrechnungsstelle (PVS) des Weiteren die Landesärztekammern zur Verfügung.