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Kosten und Gebühren

Die in unserer Praxis erbrachten ärztlich-medizinischen Leistungen stehen allen Menschen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten, zur Verfügung, egal ob Privat-, GKV-versichert oder selbstzahlend. Die Leistungen erfolgen privatärztlich und werden nach der aktuell gültigen privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Ärztliche Gespräche werden derzeit mit einem Kostensatz zwischen 75,00 € (bis 30 min) und 185,00 € (60 min und mehr) nach GOÄ abgerechnet. Über weitere anfallende Kosten informieren wir gerne vorab.

Die Abrechnung der Kosten für erforderliche Laborleistungen erfolgt direkt über die Laborpraxis. An unserer individualisierten Präventionssprechstunde interessierte Menschen müssen für die erforderlichen Spezial-Laborleistungen ein Budget von 350 – 500 Euro einkalkulieren. Ohne Bereitschaft und Möglichkeit zu dieser Investition ist eine sinnvolle ärztlich-medizinische Behandlung nicht durchführbar.

Wir befassen uns in unserer Praxis v.a. mit speziell für Ihre Gesundheit wegweisenden und zielführenden Parametern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die medizinisch begründete Notwendigkeit zur Erbringung dieser Leistungen, ebenso wie Analog-Bewertungen, bundesweit von einigen Versicherungen und Beihilfestellen immer  wieder in Frage gestellt und gelegentlich die dafür erstellte Honorarforderung nicht oder nicht vollständig erstattet wird.

Dies gilt insbesondere auch für Laborbestimmungen essentieller, das heißt lebensnotwendiger,  und somit für die Gesundheit entscheidender Stoffe, die detaillierte Befundung sämtlicher Ergebnisse und vielfach auch für die Leistungserstattung ausführlicher Anamnesen (GOÄ Ziff. A30, A31, A34, GOÄ Ziff. 75 etc.) und Diagnose-Maßnahmen.

Ärztliche Leistungen, die in der aktuell gültigen GOÄ aus dem Jahre 1996 nicht aufgeführt sind, werden, insbesondere bei naturheilkundlichen Behandlungsmethoden, nach § 6 GOÄ analog berechnet. Der Abrechnungsfaktor hängt von den Besonderheiten des Krankheitsbildes und den erforderlichen Maßnahmen ab. Ohne Hinzukommen besonderer Umstände wird der Abrechnungsfaktor 2,3 vereinbart, bei höherem Aufwand, beispielsweise spezielle Komplexität, über den Standardfall hinausgehender Materialaufwand oder Zeitbedarf, wird der Abrechnungsfaktor auf 3,5 angehoben, in besonders ausgeprägten Ausnahmefällen auch bis auf Faktor 5 (zum Beispiel bei einer außergewöhnlich aufwendigen Gesprächs- oder Behandlungsdauer von mehr als einer Stunde Dauer, zeitaufwändige Durchsicht und Bewertung von Befunden, auch auswärtiger Unterlagen, Erläuterung diagnostisch-therapeutischer Abläufe). Für medizinisch-technische Leistungen wird nach § 5 GOÄ im Normalfall für die Privatbehandlung der 1,8-fache Satz vereinbart.

Falls Ihnen als Selbstzahlende(r) oder GKV-Versicherte(r) evtl. finanzielle Belastungen momentan zu hoch sind, sprechen Sie uns bitte vor der Behandlung persönlich an  – wir werden Wege finden. Geld darf kein Hinderungsgrund für Menschen sein wie Sie, die unsere Hilfe und Behandlung suchen.

Die Honorarforderungen von Herrn Dr. med. Gregor Dornschneider werden an die Privatärztliche Verrechnungsstelle Kurpfalz GmbH (PVS) zum Einzug abgetreten. Hierzu werden alle zur Rechnungsstellung notwendigen Daten an die PVS weitergeleitet. Für Fragen zur Rechnungserstellung oder bei gebührenrechtlichen Fragen stehen Ihnen gerne die PVS und des Weiteren die Landesärztekammern zur Verfügung.

Die Abrechnung und Kostenübernahme mit privaten Kranken- und/oder Zusatzversicherungen liegt ausschließlich in der  Zuständigkeit der Patientin/des Patienten. Seitens des Arztes wird hierfür keine Haftung übernommen. Liegt eine Unterversicherung vor, ist die Differenz zum Rechnungsbetrag grundsätzlich als persönlicher Eigenanteil akzeptiert.

Termine, die Sie nicht in Anspruch nehmen, bitten wir, bis spätestens 48 Stunden vorher telefonisch abzusagen (06221-383898). Andere Termin-suchende Menschen werden es Ihnen danken.