Kann (Soll?) man das alles noch verstehen?!“
Als einfacher Staatsbürger dieses Landes kann man nur hoffen, dass das, was da im Folgenden geschildert ist, wirklich „zum Wohle des deutschen Volkes“ geschieht.
Der Autor René Gräber ist Heilpraktiker und seit 1998 in eigener Naturheilpraxis in Preetz südöstlich von Kiel in Schleswig-Holstein tätig. Er äußert sich in seinen Foren seit vielen Jahren wiederholt und profund zu Geschehnissen und Themen In Medizin und Gesundheitspolitik.
Seine Seriosität und Glaubwürdigkeit bezieht er in meinen Augen nicht zuletzt daraus, dass seine Beiträge nahezu ausnahmslos mit für jedermann zugänglichen externen Links zu sachlich bezogenen Quellen oder Studien versehen sind.
Man muss nicht allem, was er schreibt zustimmen. Doch ein Impuls zum Nachdenken ist es allemal.
Dr. med. Gregor Dornschneider
Am 24.6.2021 wurde im Bundestag über das Gesetz zum Naturschutz, Gesetz zum Klimaschutz und ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts abgestimmt:
https://wir-treten-zurueck.de/bundestag-4-6-2021-grundrechte/
Und jetzt ACHTUNG: im „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ ist ein Passus „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“‼️
AUSZUG
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: (12)„ Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.“
Einschränkung von Grundrechten Durch Artikel 9 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.‘ 7.Der bisherige Artikel 9 wird Artikel 11 und Absatz 2 wird wie folgt gefasst:(2)„ Die Artikel 1, 2, 6, 7 Nummer 1, 2 und 4 sowie Artikel 8 treten am 1. Juli 2023 in Kraft.“
Das finden Sie auf der Bundestagsseite in der Drucksache 19/30938
https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930938.pdf
„Jetzt erkläre mir mal einer, weshalb eine Änderung des „Infektionsschutzgesetzes“ mit weitreichenden Einschränkungen von Grundrechten (Unversehrtheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung) in einem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts „versteckt“ wird?“
Im Vorweg war dazu NICHTS zu hören.
Mittlerweile bin ich extrem schockiert und ernüchtert über den Zustand unserer Regierung und der Institution Bundestag.
Aber man muss eigentlich nur 1 und 1 zusammenzählen.
Da passt ja mein neuer Beitrag zu „Wem gehört die Welt? Zwielichtige Gestalten besitzen Big Pharma und die Medien“:
https://www.gesundheitlicheaufklaerung.de/big-pharma-die-medien-blackrock-vanguard/
Wenn Sie wissen wollen, wer wirklich das Sagen hat, dann schauen Sie sich Blackrock und Vanguard an.
Und dann war da noch Frau Merkels Märchenstunde im Bundestag.
Das Kapitel „Deutschland – ein Märchenland“ ist auch weiterhin ein Land der Märchen. Jetzt hat sogar die Bundeskanzlerin sich in die Liste der Märchenerzähler eingereiht:
https://www.yamedo.de/blog/merkel-fragestunde-bundestag-23-juni-2021/
Die Grundlage für die angebliche Pandemie mit dem angeblichen Killervirus bildet der PCR-„Test“. Denn der soll ja angeblich, falls er positiv ausfällt, eine Infektion und damit eine Erkrankung nachweisen. Und weil die Zahl derjenigen zunimmt, die diese Behauptung in Zweifel ziehen und damit kräftig an den Grundpfeilern der „Pandemie“ rütteln, schien sich Frau Merkel genötigt zu sehen, hier einmal den „Pandemie“-Realisten zur Seite zu springen und den „Pandemie“-Leugnern zu zeigen, was eine Harke beziehungsweise ein PCR-„Test“ wirklich ist.
Der Hammer ist aber, dass eine Falsch-Behauptung von Frau Merkel bezüglich des PCR Tests und der ct-Werte im Protokoll des Bundestags dazu „gefälscht“ wiedergegeben wurde. Mehr dazu in meinem Beitrag:
https://www.yamedo.de/blog/merkel-fragestunde-bundestag-23-juni-2021/
Es ist derart abenteuerlich, dass mir die Worte fehlen!
Liebe Grüße und Alles Gute!
Ihr René Gräber